Aufgaben des Architekten

Der Architekt ist der wichtigste Partner des Bauherren. Die für die Genehmigung einzureichende Bauvorlage(Bauantrag) darf nur von einem Architekten erstellt werden. Mit der Architektenplanung in der Vorplanungsphase wird über ein Großteil der insgesamt entstehenden Kosten entschieden. In dieser Phase lassen sich durch geschickte Auswahl von Konstruktionweisen, Materialqualitäten und gezielte Ermittlung des tatsächlichen Raumbedarfs am effektivsten Kosten einsparen. Wird diese Phase konsequent genutzt, um kostensparend und optimal wirtschaftlich zu planen, sind die Weichen für eine erfolgreiche Realisierung gestellt. Für eine wirklich eingehende Planung ist ausreichend Zeit einzuplanen.

Die Architektenleistung gliedert sich in 9 Leistungsbereiche :

1) Vorentwurf
2) Entwurf
3) Genehmigung
4) Ausführung
5) Ausschreibungen
6) Mitwirkung bei der Vergabe
7) Baustellenleitung
8) Abrechnung
9) Dokumentation

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